
„Der Weise braucht nicht krank
gewesen zu sein um den Wert der
Gesundheit zu kennen.“
arabisches Sprichwort

„Pflege das Leben,
wo Du es antriffst.“
Hildegard von Bingen

Bevor Sie zu mir in die Praxis kommen, erläutere ich Ihnen gerne telefonisch die voraussichtlich entstehenden Kosten.
Wenn Sie zum ersten Termin in der Praxis sind, besprechen wir vor dem Behandlungsbeginn den Honorarvertrag. Prinzipiell können Sie bar oder nach Erhalt der Rechnung zahlen – wie Sie es wünschen.
Grundsätzlich rechne ich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker ab. Je nach Versicherung und Vertrag ergibt sich Ihr Erstattungsbetrag. Das können im besten Fall 100% sein. Häufig wird aber aus unterschiedlichen Gründen reduziert, so dass zumindest ein Teil der Kosten von Ihnen zu tragen ist.
Einige Krankenkassen haben meine Aus- und Fortbildungen u. v. m. geprüft und übernehmen daraufhin bei ihren Versicherten nach individueller Prüfung einen Teil meiner Rechnungen bis zu einem bestimmten Höchstbetrag. Häufig ist es aber so, dass die gesetzliche Krankenversicherung sich an Heilpraktikerkosten nicht beteiligt. Fragen Sie einfach Ihre Krankenkasse, wie es dort gehandhabt wird. Gerne unterstütze ich Sie bei Ihrer Krankenkasse, indem ich meine Fortbildungsnachweise etc. vorlege.